Verhinderungspflege: Alles was Sie wissen müssen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Vielzahl an Regelungen, wenn es um die private Pflege gibt. Es kann sich lohnen, über die Details informiert zu sein. Ein Beispiel ist die Verhinderungspflege, die für private Pflegepersonen angeboten wird. Sie kommt dann ins Spiel, wenn die jeweilige Pflegeperson selbst ausfällt, z. b. aus Krankheits- oder Erholungsgründen oder weil sie etwas erledigen muss. Die Regelung gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. 

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass die Pflege bereits seit sechs Monaten oder länger geleistet wurde, sobald Verhinderungspflege beantragt wird. Auch wer gemeinsam mit einem Pflegedienst im Einsatz ist, hat Anspruch. 

Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen? 

Die Pflegeperson kann sich selbst eine private Person ihres Vertrauens wählen, die für sie einspringt. Das können Familienmitglieder, Bekannte oder auch jede beliebige Privatperson sein. Die Person muss keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Wenn eine im Haushalt lebende Person die Pflege übernimmt bzw. Verwandte/Verschwägerte bis zum zweiten Grad, wird weniger Verhinderungspflege gezahlt, nämlich die nachgewiesenen Kosten bis höchstens in Höhe des gezahlten Pflegegeldes.
Maximal 1.612 Euro werden hier übernommen, auch wenn noch eine Erstattung von Verdienstausfall oder Fahrtkosten hinzukommen. 

Alternativ ist es auch möglich, eine vollstationäre Einrichtung in Anspruch zu nehmen, die Kurzzeitpflege anbietet. 

Wieviel und wie lange wird für die Verhinderungspflege gezahlt? 

In jedem Kalenderjahr haben Pflegepersonen im Rahmen der Pflegegrade 2 bis 5 die Möglichkeit, Verhinderungspflege maximal für 42 Tage in Anspruch zu nehmen. Von den Kassen werden höchstens 1.612 Euro gezahlt. Bei einer stationären Einrichtung gilt dieselbe Summe, wobei Unterkunfts- und Verpflegungskosten außen vor sind. 

Die Summe von 1.612 Euro kann sich noch erhöhen, wenn die Kurzzeitpflege, für die 806 Euro zur Verfügung stehen, nicht genutzt wurde. In diesem Fall erhöht sich die Verhinderungspflege auf höchstens 2.418 Euro, wobei die Kurzzeitpflege im Gegenzug reduziert wird. 

Wie funktioniert die Abrechnung dieser Leistung? 

Für die Abrechnung der Verhinderungspflegekosten bieten die Pflegekassen Formulare an. Die Ersatzpflegeperson muss der Kasse gemeldet werden. Eine Erstattung der bereits verauslagten Kosten an die jeweilige Person erfolgt im Nachhinein. Wird eine Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen, kann eine Auszahlung der entsprechenden Summe von der Kasse direkt an diese erfolgen. Dazu ist eine Abtretungserklärung nötig, die die Pflegekassen bereitstellen. In diesem Fall muss die pflegebedürftige Person nicht in Vorleistung treten. 

Verhinderungspflege ist auch stundenweise möglich 

Es ist auch möglich, Verhinderungspflege nur für ein paar Stunden in Anspruch zu nehmen. Dauert die Ersatzpflege weniger als acht Stunden am Stück, wirkt sich dies nicht auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen jährlich aus. Ansonsten gelten hierbei die gleichen Voraussetzungen und Höchstsummen.